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Gewusst wie: Systematisch Zulagenansprüche zur Forschungsförderung ausschöpfen

Steinbeis-Berater unterstützt bei der Projektanalyse und Antragstellung

Seit Anfang 2020 gibt es einen weiteren Weg staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Anspruch zu nehmen: Neben Fördermitteln aus der Ressortforschung der Bundesministerien kann alternativ die sogenannte Forschungszulage beantragt werden. Die Bundesregierung rechnet mit einem Fördervolumen von 5,6 Mrd. Euro pro Jahr, eine Deckelung – wie bei der Projektförderung – ist nicht vorgesehen. Viele Unternehmen nutzen staatliche Förderungen, allerdings machen das viel zu wenige systematisch und meist nur bei konkreten Anlässen, meint Steinbeis-Unternehmer Helmut Haimerl. Er unterstützt im Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung Unternehmen bei der Realisierung ihrer Förderansprüche.

 

Nachdem der Maximalbetrag der neuen Forschungszulage im Rahmen des Konjunkturpaktes für die Jahre 2020 bis 2025 auf 1 Mio. Euro jährlich erhöht wurde, ist die Zulage auch für große Unternehmen eine echte Alternative zur Projektförderung. Denn mit dem Ausschöpfen der Forschungszulage können Unternehmen damit Jahr für Jahr 1 Mio. Euro als Steuergutschrift realisieren.

Die wesentlichen Eckpunkte der Förderung

 

Steuerliche Forschungsförderung stellt neue Anforderungen

Die steuerliche Forschungsförderung stellt im Vergleich zur Projektförderung niedrigere Anforderungen an die Innovationshöhe. „Viele Entwicklungsvorhaben, die den hohen Anforderungen der Projektförderung nicht genügen, erfüllen trotzdem die Ansprüche der steuerlichen Forschungsförderung“, betont Helmut Haimerl. Darüber hinaus wird die steuerliche Förderung nicht jedes Jahr neu ausgeschrieben, sie läuft zumindest für fünf Jahre unter gleichen Bedingungen.

Im Idealfall werden Entwicklungsprojekte laufend auf ihre Förderfähigkeit geprüft und soweit erfolgversprechend ein Antrag gestellt. Die Realität sieht aber anders aus: Bisher beantragen Unternehmen Fördermittel in vielen Fällen nur bei konkreten und aussichtsreichen Anlässen. Eine anlassbezogene Nutzung der Innovationsförderung schafft aber nicht die notwendigen Voraussetzungen, um dauerhaft und systematisch mögliche Förderansprüche zu realisieren. Wo liegen für Unternehmen die Herausforderungen, dies umzusetzen? Helmut Haimerl nennt nur einige davon (siehe auch Infobox):

  • Entwicklungen finden verteilt in den Konzernstrukturen statt, Verantwortlichkeiten sind nicht klar geklärt.
  • Fördermöglichkeiten werden nicht systematisch identifiziert und selektiert.
  • Mitarbeitende haben wenig Erfahrungen in der Antragstellung und sehen Förderprojekte als lästige Zusatzbelastung.
  • Es fehlt die Kompetenz für vergleichende Berechnungen zur Optimierung der Förderstrategie.
  • Die Beantragung von Fördermitteln ist im Innovationsprozess nicht ausreichend verankert.
  • Das Berichtswesen ist auf die systematische Nutzung von Fördermitteln nicht vorbereitet.

Vom Projekt zum systematischen Vorgehen

Unternehmen kommen meist mit dem Anliegen auf das Steinbeis-Beratungszentrum zu, Bescheinigungen für aussichtsreiche Projekte beratend zu begleiten. Bei den vorbereitenden Gesprächen stellt sich dann die Frage, ob in der Unternehmensgruppe nicht weitere förderfähige Vorhaben zu berücksichtigen sind. Schnell soll dann eine Vielzahl von Innovationsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit geprüft und für eine Antragstellung vorbereitet werden.

In einem Beratungsprojekt sollte das Steinbeis-Team beispielsweise mehr als zehn Entwicklungsprojekte aus unterschiedlichen Konzernunternehmen prüfen und für die aussichtsreichen Vorhaben Fördermittel beantragen. Die Zusammenarbeit mit Projektmanagern unterschiedlicher Standorte erforderte einen schnellen und einheitlichen Transfer von Wissen. Vorbereitete Projektskizzen und Antragsvorlagen waren Grundlagen für die parallele Bearbeitung der Antragsunterlagen. Fehlendes Prozess- und Erfahrungswissen wurde eingebracht, Kompetenzen wurden aufgebaut. Das Steinbeis-Beratungszentrum unterstützte die Beteiligten mit einem Mix aus Beratung, Schulung und organisatorischen Festlegungen.

Stellen Förderzusagen wichtige Parameter für die Priorisierung von oder die Entscheidung über Entwicklungsprojekte dar, sollte die Antragstellung kurzfristig erfolgen können. Stehen dafür intern die personellen Ressourcen oder die erforderlichen Kompetenzen nicht zur Verfügung, kann das Fördermittelmanagement teilweise oder ganz an einen externen Berater vergeben werden. Lediglich der technische Kern muss als Zuarbeit im Unternehmen verbleiben. Unternehmen sichern sich so schlanke Strukturen und nutzen das Erfahrungswissen eines Beraters.

Effizient und erfolgreich mit systematischem Fördermittelmanagement

Helmut Haimerl ist vom Nutzen eines systematischen Fördermittelmanagements überzeugt: „Unternehmen können so fortlaufend die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben prüfen, sowohl im Hinblick auf die Forschungszulage als auch auf die Projektförderung“. Unternehmen vermeiden durch die Strukturierung des Fördermittelprozesses aufwändige Einzelantragstellungen. Die neu gewonnene Prozesssicherheit sorgt für effiziente Arbeitsabläufe und hohe Erfolgsquoten. Die Mitarbeitenden sehen die Beantragung von Fördermitteln nicht länger als lästige Pflichtaufgabe. Und nachweislich erhöhen Fördermittel die Budgets für die jeweiligen Entwicklungsvorhaben und ermöglichen damit anspruchsvollere Projektziele!

Elemente und Prozess des Fördermittelmanagements


In sechs Schritten zum Fördermittelmanagement

Wer Förderansprüche im Unternehmensverbund systematisch nutzen möchte, sollte beim Aufbau eines Fördermittelmanagements einiges berücksichtigen:

  1. Verantwortlichkeiten: Entwicklungen finden dezentral in den Konzernstrukturen statt.
    • Wer ist auf Gruppenebene inhaltlich und finanziell für das Thema verantwortlich?
    • Wer übernimmt die operative Projektleitung?
  2. Identifikation und Selektion: Es gibt eine Vielzahl förderfähiger und nicht förderfähiger Projekte.
    • Steht für die Identifikation aussichtsreicher Vorhaben ein einheitlicher Rahmen zur Verfügung?
    • Nach welchen Kriterien soll die Förderfähigkeit beurteilt werden?
  3. Antragstellung: Ausarbeitung inhaltlich und formal genehmigungsfähiger Anträge.
    • Haben die Mitarbeitenden bereits Erfahrung bei der Beantragung von Fördermitteln?
    • Stehen standardisierte Instrumente zur Verfügung?
    • Ist sichergestellt, dass die Vorhabensbeschreibungen ein einheitlich hohes Niveau erreichen?
  4. Prozess: Fördermittel sollen sowohl für begonnene, als auch laufende und zukünftige Projekte beantragt werden.
    • Ist das Thema Fördermittel ein fester Bestandteil des Innovationsprozesses?
    • Sind die Abläufe zwischen der Unternehmensgruppe, den inhaltlich Verantwortlichen und gegebenenfalls dem externen Berater geklärt?
  5. Befähigung: Für die Mitarbeitenden ist die Zuarbeit für die Antragstellung eine lästige Pflichtaufgabe.
    • Welche Fähigkeiten benötigen sie (in der Projektleitung wie auch in den Fachabteilungen)?
    • Steht ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung?
  6. Controlling: Bewilligte Fördermittel stellen neue Anforderungen an das Controlling.
    • Ist die Erfüllung der Dokumentationspflichten sichergestellt?

 

Kontakt

Helmut Haimerl (Autor)
Steinbeis-Unternehmer
Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung (München)
www.steinbeis-beratungszentrum.com