Fördermittel im Griff – mit dem richtigen Management

Steuerliche Forschungszulage besser ausschöpfen und Wettbewerbsfähigkeit steigern

Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetz zum 28. März 2024 verbessert der Bund die steuerliche Forschungszulage erheblich – doch viele Unternehmen schöpfen diese Fördermöglichkeit nicht vollständig aus. Steinbeis-Unternehmer Helmut Haimerl vom Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung fordert daher ein unternehmerisches Umdenken und den Aufbau eines Fördermittelmanagements.

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Mit der verbesserten steuerlichen Forschungszulage soll der FuE-Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger gemacht werden. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht sich und steigt auf jährlich 10 Millionen Euro. Mit dem Ausschöpfen der Forschungszulage können Unternehmen damit Jahr für Jahr bis zu 3,5 Millionen Euro als Steuergutschrift realisieren.
  • KMU erhalten einen Bonus um 10 Prozentpunkte, damit erhöht sich der Fördersatz auf 35 %.
  • Entwicklungsaufträge werden zukünftig mit 70 % des Entgelts als förderfähig berücksichtigt.
  • Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt.
  • Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
  • Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ist um die festgesetzte Forschungszulage – jedoch höchstens auf 0 Euro – auf Antrag möglich.

Jedoch gelingt es bisher vielen Unternehmen – auch Konzernen – kaum, die bisherige maximale Bemessungsgrundlage von vier Millionen Euro auszuschöpfen. „Häufig nutzen Unternehmen staatliche Förderungen wenig systematisch oder nur bei konkreten Anlässen“, berichtet Helmut Haimerl, der Unternehmen bei der Realisierung ihrer Förderansprüche unterstützt. Um die verbesserten Förderbedingungen auch tatsächlich auszuschöpfen, empfiehlt er ein Umdenken – weg von der anlassbezogenen Antragstellung hin zur Verankerung des Fördermittelprozesses in den Unternehmen.

System statt Einzelfall

Die steuerliche Forschungsförderung stellt im Vergleich zur Projektförderung niedrigere Anforderungen an die Innovationshöhe. „Viele Entwicklungsvorhaben, die den hohen Anforderungen der Projektförderung nicht genügen, erfüllen die Ansprüche der steuerlichen Forschungsförderung“, betont Helmut Haimerl. Im Idealfall werden Entwicklungsprojekte laufend auf ihre Förderfähigkeit geprüft und, sofern erfolgversprechend, Fördermittel beantragt. Die Realität sieht meist anders aus: Bisher beantragen viele Unternehmen Fördermittel, auch die Forschungszulage, nur bei konkreten Anlässen. Eine anlassbezogene Nutzung der Innovationsförderung schafft aber nicht die notwendigen Voraussetzungen, um kontinuierlich und systematisch mögliche Förderansprüche zu realisieren. Woran hapert es in den Unternehmen? Beispielsweise finden Entwicklungen verteilt in den Konzernstrukturen statt, Verantwortlichkeiten sind nicht klar geklärt. Ein weiteres Problem kann sein, dass Fördermöglichkeiten nicht systematische identifiziert und selektiert werden. Die komplexe Antragstellung bei Förderprojekten kann von weniger erfahrenen Mitarbeitenden als lästige Zusatzbelastung gesehen werden, möglicherweise fehlt auch die Kompetenz für vergleichende Berechnungen zur Optimierung der Förderstrategie. Schwierig wird es auch, wenn die Beantragung nicht ausreichend im Innovationsprozess verankert ist und das Berichtswesen auf die systematische Nutzung von Fördermitteln nicht vorbereitet ist.

Interne Kompetenzen aufbauen

Das Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung erhält häufig den Auftrag, Bescheinigungen für aussichtsreiche Projekte beratend zu begleiten. Bei den vorbereitenden Gesprächen stellt sich dann die Frage, ob in der Unternehmensgruppe nicht weitere förderfähige Vorhaben zu berücksichtigen sind. Schnell soll dann eine Vielzahl von Innovationsvorhaben auf ihre Förderfähigkeit geprüft und für eine Antragstellung vorbereitet werden. Das Steinbeis-Team unterstützt die Beteiligten dann mit einem Mix aus Beratung, Schulung und organisatorischen Festlegungen und hilft notwendige Kompetenzen aufzubauen. Stellen Förderzusagen wichtige Parameter für die Priorisierung von oder die Entscheidung über Entwicklungsprojekte dar, sollte die Antragstellung zeitnah erfolgen können. Stehen hierfür intern die personellen Ressourcen oder die erforderlichen Kompetenzen nicht zur Verfügung, kann das Fördermittelmanagement teilweise oder ganz an einen externen Berater vergeben werden. Lediglich der technische Kern muss als Zuarbeit im Unternehmen verbleiben. Unternehmen sichern sich so schlanke Strukturen und nutzen das Erfahrungswissen eines Beraters.

Systematisches Fördermittelmanagement: effizient und erfolgreich

Helmut Haimerl ist vom Nutzen eines systematischen Fördermittelmanagements überzeugt: „Unternehmen können so fortlaufend die Förderfähigkeit aller Entwicklungsvorhaben prüfen, sowohl im Hinblick auf die Forschungszulage als auch auf die Projektförderung“. Unternehmen vermeiden durch die Strukturierung des Fördermittelprozesses aufwendige Einzelantragstellungen. Die neu gewonnene Prozesssicherheit sorgt für effiziente Arbeitsabläufe und hohe Erfolgsquoten. Die Mitarbeitenden sehen die Beantragung von Fördermitteln nicht länger als lästige Pflichtaufgabe, sondern erkennen ihren Mehrwert: Größere Budgets für die jeweiligen Entwicklungsvorhaben und die Ermöglichung anspruchsvollerer Projektziele!


In sechs Schritten zum Fördermittelmanagement

Wer Förderansprüche im Unternehmensverbund systematisch nutzen möchte, sollte beim Aufbau eines Fördermittelmanagements einiges berücksichtigen:

  1. Verantwortlichkeiten: Entwicklungen finden dezentral in den Konzernstrukturen statt.
    • Wer ist auf Gruppenebene inhaltlich und finanziell für das Thema verantwortlich?
    • Wer übernimmt die operative Projektleitung?
  2. Identifikation und Selektion: Es gibt eine Vielzahl förderfähiger und nicht förderfähiger Projekte.
    • Steht für die Identifikation aussichtsreicher Vorhaben ein einheitlicher Rahmen zur Verfügung?
    • Nach welchen Kriterien soll die Förderfähigkeit beurteilt werden?
  3. Antragstellung: Ausarbeitung inhaltlich und formal genehmigungsfähiger Anträge.
    • Haben die Mitarbeitenden bereits Erfahrung bei der Beantragung von Fördermitteln?
    • Stehen standardisierte Instrumente zur Verfügung?
    • Ist sichergestellt, dass die Vorhabensbeschreibungen ein einheitlich hohes Niveau erreichen?
  4. Prozess: Fördermittel sollen sowohl für begonnene als auch laufende und zukünftige Projekte beantragt werden.
    • Ist das Thema Fördermittel ein fester Bestandteil des Innovationsprozesses?
    • Sind die Abläufe zwischen der Unternehmensgruppe, den inhaltlich Verantwortlichen und gegebenenfalls dem externen Berater geklärt?
  5. Befähigung: Für die Mitarbeitenden ist die Zuarbeit für die Antragstellung eine lästige Pflichtaufgabe.
    • Welche Fähigkeiten benötigen sie (in der Projektleitung wie auch in den Fachabteilungen)?
    • Steht ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung?
  6. Controlling: Bewilligte Fördermittel stellen neue Anforderungen an das Controlling.
    • Ist die Erfüllung der Dokumentationspflichten sichergestellt?
    • Wie werden die Datenschutzverpflichtungen erfüllt?

Kontakt

Helmut Haimerl (Autor)
Steinbeis-Unternehmer
Steinbeis-Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung (München)
www.steinbeis-beratungszentrum.com

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