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Küss die Forschungsförderung wach!

Steinbeis-Berater Helmut Haimerl unterstützt Start-ups auf dem Weg zu Finanzierungskapital

Start-ups in Deutschland sehen sich in finanzieller Hinsicht mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert: Venture Capital ist immer schwerer zu bekommen. So beliefen sich die Investitionen in junge Unternehmen im vergangenen Jahr auf rund sechs Milliarden Euro – nach 9,3 Milliarden in 2022. Und es spricht wenig dafür, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer auf dem freien Markt dieses Jahr grundsätzlich ändern: Die geopolitische Lage bleibt unsicher, die Konjunkturaussichten sind düster. Alternativen werden für Start-ups damit immer wichtiger – allen voran die staatlichen Förderungsmöglichkeiten. Und dabei geht es längst nicht nur um die aktuell im Februar verabschiedeten 1,6 Milliarden Euro aus dem Zukunftsfonds, mit denen insbesondere junge, aufstrebende Technologieunternehmen unterstützt werden sollen. Steinbeis-Unternehmer Helmut Haimerl zeigt Start-ups sowie etablierten Unternehmen auch weniger bekannte Möglichkeiten auf, finanziellen Support für die Weiterentwicklung eines Unternehmens zu erhalten.

Schon seit Jahren hat sich die am 14. Dezember 2019 im Deutschen Bundestag verabschiedete Forschungsförderung bewährt. Das seit Januar 2020 geltende „Gesetz zur Forschung und Entwicklung“ soll grundsätzlich den Innovationsstandort Deutschland stärken und insbesondere die Forschungsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen stimulieren. Es ist nicht explizit für Start-ups gemacht, hat insbesondere in der Gründerszene aber eine ganz besondere Wirkung. Denn:

  • Die Bewilligung der Forschungsförderung steigert den Unternehmenswert. Man ist als Forschungsunternehmen anerkannt und erhält ein entsprechendes Siegel, das für die Außenkommunikation genutzt werden kann.
  • Start-ups steigern ihren Marktwert bei Investoren, schließlich können die sich steigender Kapitalzuflüsse aus Erstattungen der Körperschaftsteuer sicher sein.
  • Die bewilligten Steuererstattungen geben dem Management Planungssicherheit – die Gutschriften sind ein attraktiver Finanzierungsbaustein abseits des Venture Capital-Marktes.
  • Und: Eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Auch kleinere, weniger finanzstarke Gründungen haben also die Möglichkeit diese Hilfe zu beantragen. Bei traditionellen Zuschussprogrammen muss hingegen eine Durchfinanzierung bis Projektende nachgewiesen werden.

Mit dem jetzt verabschiedeten Wachstumschancengesetz haben sich die Bedingungen nochmals verbessert: So erhöht sich die maximale Bemessungsgrundlage um 250 Prozent und steigt auf jährlich zehn Millionen Euro. Mit dem Ausschöpfen der Forschungszulage können Unternehmen damit Jahr für Jahr 2,5 Millionen Euro als Steuergutschrift realisieren – KMUs, zu denen auch die Start-ups zählen, sogar 3,5 Millionen Euro. Vor allem: Zusätzlich zu den Arbeitslöhnen gelten künftig die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ebenfalls als förderfähige Aufwendungen. Für Start-ups kann das entscheidend sein: So können etwa Laborgeräte und -einrichtungen, Computer Hard- und Software für komplexe, neuartige Aufgaben oder Prüfstände, Analysegeräte oder Apparaturen zur Herstellung von Prototypen geltend gemacht werden. Und: Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.

Proteinhaltige Biomasse für Pharmazeutika und Futtermittel

Eine mögliche steuerliche Förderung der Investitionen und des Personalaufwands – das zieht bei Start-ups, wie zum Beispiel bei der 350 PPM Biotech GmbH. Das junge Unternehmen aus Hamburg produziert proteinhaltige Biomasse auf Basis von CO2-verbrauchenden Bakterien. Die Proteine können für die Weiterverarbeitung zu pharmazeutischen, kosmetischen Produkten genutzt werden – oder auch für die Herstellung von Futter- und Nahrungsergänzungsmitteln. Die Beimischung von Fischmehl etwa ist bei einem solchen Produktionsverfahren nicht mehr notwendig. Doch die Produktion mittels eines großtechnischen Fermentationsverfahrens ist komplex und mehrere Millionen Euro teuer. „Für uns war die Forschungsförderung ein ganz wesentlicher Baustein der Finanzierung“, so Erwin Jurtschitsch, CEO der 350 PPM Biotech GmbH.

KI erstellt Baupläne für die Elektroinstallation

Gut 850 Kilometer südlich von Hamburg sitzt die innFactory GmbH. Das vor sechs Jahren gegründete Unternehmen aus Rosenheim ist als Dienstleister auf die cloudbasierte Software- und Appentwicklung spezialisiert. Ein Unternehmensbereich dient speziell der Entwicklung eigener Produkte. Das jüngste Projekt: eine KI-basierte Software zur Erstellung von realen Bauplänen im Elektroinstallationsbereich. Was bis dato mühevoll (und fehleranfällig) an Steckdosen, Lichtschaltern, Heizungen mit der Hand in den Bauplan eingezeichnet wurde, übernimmt jetzt in Sekundenschnelle die künstliche Intelligenz. Das Programm wurde vorab mit tausenden von Bauplänen gefüttert. Eine solche Methodik ist nicht nur technologisch herausfordernd, sondern auch personalintensiv. Der Personalaufwand für die hier investierten Stunden konnte rückwirkend geltend gemacht werden.

Anforderungen an geförderte Innovationen: niedriger, als gedacht

„Die steuerliche Forschungszulage stellt im Vergleich zu FuE-Zuschüssen niedrigere Anforderungen an die Innovationshöhe“, meint Helmut Haimerl, Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH, „viele Entwicklungsvorhaben, die den hohen Anforderungen der Projektförderung nicht genügen, erfüllen die Ansprüche der steuerlichen Forschungszulage“. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit FuE-Anträgen beurteilt Helmut Haimerl sicher und verlässlich die Förderfähigkeit der Vorhaben. „Die Ausgangslage bei Start-ups unterscheidet sich grundsätzlich von der der Konzerne: Der Kreis der involvierten Personen ist überschaubar, Daten sind häufig zentral verfügbar, das Tempo ist hoch, aber die Managementkapazitäten sind extrem limitiert“, so Helmut Haimerl, der seit rund 15 Jahren Unternehmen im Bereich der Technologieförderung berät.

Grundsätzlich prüft die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragte Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine eingereichte Innovation nach fünf Kriterien:

  • Sie muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen,
  • sie muss schöpferisch originär sein,
  • sie muss einem Plan folgen und budgetierbar sein,
  • sie muss Unsicherheiten bezüglich des Endergebnisses enthalten,
  • sie muss Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit bieten.

Die selbstkritische Beurteilung dieser Kriterien für das eigene Forschungsprojekt und die wasserdichte Argumentationsführung für die BSFZ stellen Start-ups dabei immer wieder vor Herausforderungen. Beispiel IT: Hier genügt es nicht eine neue Anwendung oder Plattform zu entwickeln, wenn diese auf bekannten Methoden oder bereits existierenden Softwaretools beruhen. Für förderfähige Forschung und Entwicklung bei der Softwareentwicklung spricht:

  • Die Entwicklung von Programmiersprachen und Betriebssystemen,
  • die Entwicklung von Softwaretools/-technologien für spezialisierte Anwendungsgebiete, wenn dabei technologische Unsicherheiten zu lösen sind,
  • in der Regel gilt: je aktiver/intelligenter die Software, desto innovativer,
  • der Einsatz von Methodiken, die den umfassend genutzten Stand der Technik übersteigt.

„Die Bewerbung um die steuerliche Forschungsförderung unterscheidet sich grundsätzlich von den üblichen Pitch Decks. Hier mussten wir etwa mögliche Risiken in der Entwicklung offenlegen. Ein Aspekt, der in den gängigen Investorenpräsentationen nicht unbedingt nach vorn geschoben wird“, meint innFactory-CFO Maximilian Grassl, „für uns war das sehr hilfreich, weil wir die gesamte Entwicklung dadurch nochmal hinterfragt haben“. „Die steuerliche Forschungsförderung ist eigentlich eine der besten Ideen der Merkel-Regierung gewesen, sie wurde danach maßgeblich optimiert, ist aber immer noch viel zu kompliziert und aufwendig. Ohne professionellen Beistand hätten wir die Forschungszulage nicht bekommen“, ergänzt Erwin Jurtschitsch.

Tatsächlich haben nur wenige Start-ups bereits Erfahrungen bei der Beantragung von Fördermitteln oder gar einem systematischen Fördermittelprozess. Hier helfen Berater wie Steinbeis-Experte Helmut Haimerl. In regelmäßigen, häufig wöchentlichen Calls hinterfragt er die Idee, ihre Innovationshöhe und mögliche technische Risiken. Zusammen mit den Projektverantwortlichen erarbeitet er eine schlüssige und richtlinienkonforme Argumentation, die den kritischen Augen der Gutachter standhält. Nach Bewilligung prüft die Steuerbehörde die tatsächlich angefallenen Kosten. Erwin Jurtschitsch resümiert: „Allein hätten wir das nie geschafft, wir brauchten einen professionellen Partner an unserer Seite“. Wer den gefunden hat, steigert seine Chancen auf eine Forschungszulage in Millionenhöhe. Zeit und Geld sind für Entrepreneure also gut angelegt – erst recht in Zeiten immer schwierigerer Finanzierungsmöglichkeiten.

Kontakt

Helmut Haimerl (Autor)
Geschäftsführer
Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (München)

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